Pfarrsprengel "Kirche in Friedenau"

Mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt 1/25 sind die beiden evangelischen Friedenauer Gemeinden seit dem 1. Februar 2025 ein gemeinsamer Pfarrsprengel. Auf dem Papier ist das nicht viel:

§ 1 Die Evangelische Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde und die Kirchengemeinde Zum Guten Hirten, beide Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, werden dauernd zum Pfarrsprengel Kirche in Friedenau verbunden. 
§ 2 Die Pfarrstellen der Evangelischen Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde und die Pfarrstellen der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kirche in Friedenau übertragen.

Im Klartext: Die Gemeinden bleiben eigenständig, übertragen aber ihre Pfarrstellen auf den gemeinsam gebildeten Pfarrsprengel. Was das bedeutet, wurde in einer Satzung des Pfarrsprengelrates von beiden Gemeindekirchenräten mit Zustimmung des Kreiskirchenrates erarbeitet und beschlossen. 

Der Pfarrsprengelrat besteht aus je zwei Ältesten der beiden GKRs und den Pfarrpersonen. Seine Aufgaben sind im Wesentlichen "im Auftrag und im Austausch mit den Gemeindekirchenräten" das Beraten und Vorschlagen der Zuordnung der pfarramtlichen Dienste zu den jeweiligen kirchlichen Arbeitsbereichen und bei einer Pfarrstellenbesetzung die "Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindekirchenrates."

Das Inkrafttreten der Verbindung beider Gemeinden ist ein bedeutsamer Schritt in der Geschichte der Friedenauer Kirchen. Wie "Kirche in Friedenau" aber nicht nur kirchenrechtlich, sondern vor allem im gemeinsamem Gottesdienstfeiern und im gesellschaftlichen und kulturellen Leben sichtbar wird, mag man in besonderer Weise beim gemeinsamen Stand anlässlich der 150-Jahr Feier Friedenaus im Juli 2024 auch öffentlich erfahren haben. Ein guter Start!